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Müllers Landhotel AGB

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden sind. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
     
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
     
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
    Am Anreisetag stehen die Zimmer ab 15.00 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag sind die Zimmer bis 11.00 Uhr frei zu geben.
     
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Komplettpreis/Arrangementpreis inclusive Verpflegung zu bezahlen. Soweit nicht anders vereinbart gelten folgende Konditionen:
    Bei Nichtanreise und Stornierungen am Anreisetag/Vortag sind 100% des vereinbarten Preises zu zahlen. Stornierungen 3 bis 10 Tage vor Anreise werden mit 70% des vereinbarten Gesamtpreises berechnet. 11 bis 21 Tage vorher mit 40% berechnet.
    Stornierungen die 21 Tage vor Anreise erfolgen sind kostenfrei.
     
  5. Stornierungen bedürfen der Schriftform, per Fax, Mail oder Post. Sie sind nur gültig mit schriftlicher Gegenbestätigung durch Müllers Landhotel.
    Telefonische Stornierungen haben keinerlei Gültigkeit.
     
  6. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollten die Zimmer demnach anderweitig vermietet werden so wird keine Stornierung berechnet. Der Vermieter hat das Recht den Minderertrag zu berechnen wenn das Zimmer zu einem günstigeren Preis oder einen kürzeren Zeitraum vermietet wurde.
     
  7. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
     
  8. Bei Gruppenbuchungen ist der Buchende haftbar.
     
  9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
     

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